
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Article Artikel 1. Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten für die Herstellung von Waren und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die von SIGNAL Ltd. (nachfolgend "Hersteller" genannt) angeboten werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu etwaigen Rahmenvertragsklauseln stehen.
Article Artikel 2. Alle Preisangebote, Bestellungen und Lieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen basieren auf diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
Artikel 3. Änderungen dieser GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Herstellers möglich.
Artikel 4. Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind auf der Website von SIGNAL Ltd. veröffentlicht - http://www.signal-bg.com/. Der Kunde sollte sich mit diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN vertraut machen
Artikel 5. Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind ab dem 25. Januar 2018 gültig.
II. PREISANGEBOTE
Artikel 6. Der Hersteller wird dem Kunden ein individuelles Angebot basierend auf seiner Anfrage erstellen und zusenden. Das Angebot enthält die folgenden Produktspezifikationen: Art und Name des Produkts und/oder der Dienstleistung, Druckart, Abmessungen, Material, Anzahl der Farben, Art des Schneidens und Falzens, Menge, Herstellungszeit, Lieferbedingungen, Preis, Druck- und Stanzplatten, Vorabdruck und Zahlungsbedingungen.
Artikel 7. Das Angebot gilt nur für die enthaltenen Waren und/oder Dienstleistungen, ihre technischen Spezifikationen und die jeweilige Menge.
Artikel 8. Das Angebot ist 30 Kalendertage ab dem Tag seiner Erstellung gültig, sofern das Angebot keine abweichende Gültigkeitsdauer vorsieht.
Artikel 9. Der Hersteller behält sich das Recht vor, eventuelle Fehler in den im Angebot enthaltenen Produktspezifikationen zu korrigieren.
III. PREISE
Artikel 10. Der Preis der in einem bestimmten Angebot angebotenen Waren/Dienstleistungen ist endgültig, sofern kein abweichender Preis vereinbart wurde.
Artikel 11. Die Angebote für bulgarische Kunden erfolgen in BGN, und die Angebote für internationale Kunden erfolgen in EURO, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern die beiden Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Artikel 12. Alle Preise gelten ab Werk im Lager des Herstellers in der Stadt Gabrovo (EXW – Incoterms 2012), sofern die beiden Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Artikel 13. Bei Rahmenvereinbarungen für die Herstellung von Waren und/oder Dienstleistungen, die spezifische Preise für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen enthalten, behält sich der Hersteller das Recht vor, die Preise für Waren und/oder Dienstleistungen sowie die Bestellungs-, Liefer- und/oder Zahlungsbedingungen einseitig nach eigenem Ermessen zu ändern, wenn sich wesentliche Änderungen in den Marktbedingungen ergeben, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, die Änderung von Rohstoff- und Materialpreisen usw. In solchen Fällen wird der Hersteller den Kunden über die entsprechende Änderung schriftlich und rechtzeitig informieren.
IV. BEAUFTRAGUNG DER HERSTELLUNG VON WAREN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN
Artikel 14. Eine Bestellung zur Herstellung von Waren und/oder Dienstleistungen ist die schriftliche Vereinbarung des Kunden mit den Bedingungen und Produktspezifikationen, die in einem bestimmten Preisangebot enthalten sind, sowie die Zustimmung zur zuvor gesendeten grafischen Muster (Design). Bei der Bestellung von Waren, die bereits hergestellt wurden und deren grafisches Design bereits vom Kunden genehmigt wurde, ist keine erneute Zustimmung des Kunden erforderlich.
Artikel 15. Der Hersteller bestätigt die Annahme einer Bestellung telefonisch oder per E-Mail (schriftlich).
V. VORDRUCK
Artikel 16. Während der Vorbereitung des Preprintings eines Produkts mit dem Design des Kunden muss dieser die Original-Arbeitsdatei mit dem grafischen Design des Produkts zur Verfügung stellen. Die Datei muss im Format Corel Draw, Adobe Illustrator, .pdf, .eps, .ps oder einem anderen Format vorliegen, das die Umwandlung von Schriften und Linien in Kurven und weitere Designänderungen ermöglicht. Falls die Datei Bilder enthält, müssen sie im CMYK-Farbmodus mit einer Mindestauflösung von 200 DPI sein.
Artikel 17. Falls der Kunde keine Arbeitsdatei mit einem grafischen Design im oben genannten Format bereitstellen kann, das den Anforderungen von Artikel 16 entspricht, kann der Hersteller eine aus einem Bild mit einer Mindestauflösung von 200 DPI neu erstellen. Dieser Service wird zusätzlich vom Kunden bezahlt, sofern die beiden Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Artikel 18. Der Hersteller trägt keine Verantwortung für Abweichungen und Fehler in den hergestellten Waren aufgrund eines vom Kunden gesendeten falschen grafischen Designs.
Artikel 19. Auf Wunsch des Kunden kann der Hersteller Fehler im grafischen Design des Produkts, das ihm zugesandt wurde, korrigieren. Der Kunde muss für diesen Service zusätzlich bezahlen, sofern die beiden Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Artikel 20. Alle Dateien, Bilder, Entwürfe, Designs, Zeichnungen und andere Materialien, die vom Kunden zur Nutzung durch den Hersteller bereitgestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht gemäß dem Gesetz über das Urheberrecht und seine verwandten Rechte und gehören dem Kunden.
VI. DRUCK- UND STANZPLATTEN
Artikel 21. Alle für einen bestimmten Auftrag hergestellten Druck- und Stanzplatten werden vom Kunden nur einmal bezahlt, sofern die beiden Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Artikel 22. Der Hersteller wird die vom Kunden bezahlten Druck- und Stanzplatten für ein Jahr ab dem Tag der letzten Bestellung aufbewahren. Danach hat er das Recht, mit ihnen zu verfahren, wie er es für richtig hält, wenn der Kunde sie bis dahin nicht abgeholt hat.
VII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Artikel 23. Die Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags für jede Bestellung erfolgt im Voraus, d.h., vor dem Versand der Waren, es sei denn, die beiden Parteien haben etwas anderes vereinbart.
Artikel 24. Die Zahlung gilt als vom Kunden getätigt, nachdem der Hersteller den Betrag erhalten hat.
VIII. HERSTELLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Artikel 25. Die Herstellungsfrist beträgt 5 (fünf) Werktage ab dem Bestelldatum, sofern keine speziellen Produktionsmittel (Design, Druckplatten, Stanzplatten) hergestellt werden müssen.
Artikel 26. Bei der Herstellung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Material des Kunden beginnt die Herstellung am folgenden Geschäftstag nach dem Ankunftsdatum im Lager des Herstellers. Die Transportkosten für die Lieferung des Materials an das Lager des Herstellers trägt der Kunde.
Artikel 27. Wenn der Kunde eine kürzere Frist benötigt, unterliegt diese einer zusätzlichen Zahlung und wird in dem ihm/ihr zugesandten Preisangebot vermerkt, sofern die beiden Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Artikel 28. Die Herstellungsfrist kann je nach der bestellten Warenmenge, ihren Spezifikationen und dem erforderlichen Preprint-Aufwand variieren.
Artikel 29. Die genaue Herstellungszeit wird im jeweiligen Preisangebot festgelegt.
Artikel 30. Der Kunde hat das Recht, die Art der Lieferung zu wählen – eigener Transport, Transport-/Kurierunternehmen, etc.
Artikel 31. Der Kunde muss dem Hersteller rechtzeitig seine richtige Adresse und Lieferbedingungen mitteilen.
Artikel 32. Der Kunde muss die hergestellten Waren innerhalb von 10 Geschäftstagen ab dem Tag, an dem der Hersteller versandbereit ist, abholen (annehmen).
Artikel 33. Wenn der Kunde die hergestellten Waren nicht innerhalb der festgelegten Frist abholt (annimmt), berechnet der Hersteller Lagergebühren in Höhe von 5 (fünf) BGN pro Tag, die am Tag des Versands in Rechnung gestellt werden. Wenn der Kunde die hergestellten Waren nicht innerhalb von 60 Tagen abgeholt hat, hat der Hersteller das Recht, sie zu zerstören.
IX. TOLERANZEN
Artikel 34. Der Hersteller wird die vom Kunden gewählten Druckfarben innerhalb der folgenden maximalen Toleranzen für Farben reproduzieren:
1. dE*ab = 6 – für Druckfarben; diese Toleranz kann größer sein, wenn auf einer nicht weißen Basis gedruckt wird;
2. dE*ab = 8 – für Färbefarben (verwendet auf Baumwolle, Polyester, Polyamid).
Artikel 35. Der Hersteller wird die vom Kunden angegebenen Abmessungen innerhalb der folgenden möglichen Toleranzbereiche für Textilmaterialien einhalten:
1. Breite – +/- 1 mm
2. Länge – +/- 1,5% von der Länge des Etiketts
X. ÜBERTRAGUNG DES EIGENTUMS UND GEFAHR DES UNTERGANGS ODER DER BESCHÄDIGUNG
Artikel 36. Der Hersteller behält das Eigentum an den Waren und/oder Dienstleistungen, bis sie vom Kunden vollständig bezahlt sind.
Artikel 37. Die hergestellten Waren gelten als an den Kunden geliefert, sobald sie im Lager des Herstellers geladen sind.
Artikel 38. Ab dem Moment, in dem die Waren an den Kurier, den Versandmitarbeiter oder den LKW-Fahrer übergeben werden, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren unser Lager verlassen, geht das Risiko auf den Kunden über.
Artikel 39. Wenn der Versand der Waren aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Herstellers verzögert wird, geht das Risiko am Tag, an dem der Hersteller versandbereit ist, auf den Kunden über.
XI. BESTELLUNGSSTORNIERUNG
Artikel 40. Der Kunde kann eine Bestellung aus legitimen Gründen stornieren, auch wenn der Hersteller keine Schuld hat, muss jedoch dem Hersteller die getätigten Ausgaben, die geleistete Arbeit und den möglichen Gewinn des letzteren bezahlen.
XII. BESCHWERDEN
Artikel 41. Bei Erhalt der Waren hat der Kunde eine unmittelbare Qualitäts- und Mengenprüfung durchzuführen. Sollte er dabei Unstimmigkeiten feststellen, muss er den Hersteller innerhalb von 2 (zwei) Werktagen schriftlich informieren.
Artikel 42. Im Falle von Unstimmigkeiten muss der Kunde dem Hersteller Gelegenheit geben, die entsprechende Bestellung zu inspizieren. Der Hersteller informiert den Kunden schriftlich über seine Absicht, dies zu tun, nach Erhalt der schriftlichen Beanstandung. In diesem Fall muss der Kunde den abweichenden Teil der Bestellung aufbewahren und hat kein Recht, etwas damit zu unternehmen.
Artikel 43. Wenn der Kunde eine Beanstandung bezüglich eines Teils der gelieferten Waren hat, berechtigt ihn dies nicht dazu, die gesamte Charge abzulehnen.
Artikel 44. Wenn die Beanstandung akzeptiert wird, wird der Hersteller die Mängel, die Gegenstand der Beanstandung sind, auf eigene Kosten beheben.
Artikel 45. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung, wenn die Waren unter Verwendung der Materialien des Kunden hergestellt wurden und eine Mengen- oder Qualitätsabweichung aufgrund der minderwertigen Qualität der Materialien auftritt.
Artikel 46. Im Falle der Annahme der Beanstandung muss der Kunde die fehlerhaften Waren dem Hersteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Annahme der Beanstandung zurücksenden.
XIII. FORCE MAJEURE UMSTÄNDE
Artikel 47. Der Hersteller trägt keine Verantwortung in den Fällen, in denen er seine Pflichten aufgrund eines unvermeidbaren Zufalls nicht erfüllen kann.
Artikel 48. Als höhere Ereignisse gelten: Brände, Überschwemmungen, andere Naturkatastrophen, Kriege, Revolutionen, terroristische Angriffe, Proteste, Streiks und andere Arbeitskampfmaßnahmen sowie Situationen/technische Störungen wie Stromausfälle, Energiemangel, Treibstoffknappheit, Transportprobleme usw. – alles, was sich negativ auf den Herstellungsprozess auswirken könnte, der vom Hersteller durchgeführt wird, sowie alle Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle.
XIV. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Artikel 49. Auf alle Angelegenheiten, die in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nicht geregelt sind, ist die aktuelle bulgarische Gesetzgebung anzuwenden.
Artikel 50. Wenn Streitigkeiten in Bezug auf eine aufgegebene Bestellung oder einen Herstellungsvertrag auftreten, sollen die beiden Parteien diese freiwillig im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Können sie sich nicht durch Verhandlungen einigen, werden alle Streitigkeiten gemäß den jeweils zuständigen Gerichten nach bulgarischem Recht geregelt.
Artikel 51. Wenn eine der Klauseln dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN in einem bestimmten Fall ungültig ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit aller anderen Klauseln.
Artikel 52. Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN können von SIGNAL Ltd. geändert oder ergänzt werden. Die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen treten ab dem Datum in Kraft, an dem sie auf der Website des Herstellers veröffentlicht werden – www.signal-bg.com